Verbandsmitteilungen

Vorgehen Einführung und Verankerung des Branchenstandards für den Schweizer Sport bei Swiss Squash

Vorgehen Einführung und Verankerung des Branchenstandards für den Schweizer Sport bei Swiss Squash

Statutarische Anpassungen bei den Mitgliedern von Swiss Squash
Per 1. Januar 2025 hat Swiss Olympic in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport (BASPO) den Branchenstandard für den Schweizer Sport eingeführt. Dieser neue Standard ist das Resultat einer breit abgestützten Initiative zur Stärkung von Good Governance, Prävention und Schutzkonzepten im organisierten Schweizer Sport. Er bildet neu die Grundlage für die Förderpraxis des Bundes und gilt für alle nationalen Sportverbände in der Schweiz – und ab 2026 auch für deren Mitglieder und Regionalverbände.

Der Branchenstandard für den Schweizer Sport fasst die grundlegenden und wesentlichen Erwartungen an die Sportorganisationen zusammen. Er wird ergänzt durch die im Ethik-Statut festgehaltenen individuellen Verhaltenspflichten für die Menschen im Schweizer Sport.

Generelle Informationen zur Einführung auf allen Stufen
Die Einführung des Branchenstandards macht es für Verbände, die Regionalverbände und ihre Mitglieder nötig, dass gewisse Änderungen in den jeweiligen Statuten vorgenommen werden.

  • Für alle Mitglieder, die Jugend+Sport (J+S)-Beiträge erhalten, müssen die Statuten bis 31.12.2025 angepasst sein.
  • Ohne diese Anpassungen entfällt der Anspruch auf Bundessubventionen gemäss Sportförderungsverordnung (SpoFöV).
  • Die Kontrolle der Umsetzung erfolgt durch das BASPO. Ab 2026 wird es Statuten von Vereinen sporadisch prüfen. Vereine erhalten jeweils eine Frist bis zur nächsten ordentlichen GV, um Anpassungen vorzunehmen.

Was bedeutet dies für Swiss Squash?
Der Branchenstandard verlangt unter anderem klar definierte Strukturen, geregelte Zuständigkeiten sowie ein dokumentiertes und wirksames System zur Prävention und zum Schutz vor Grenzverletzungen und Missbrauch.

Die Umsetzung ist sowohl eine Erwartung von Swiss Olympic und BASPO als auch Voraussetzung für die künftige finanzielle Unterstützung durch öffentliche Mittel.

Ein zentraler Punkt ist die Verankerung dieser Prinzipien in den Statuten. Swiss Squash hat diese Anpassungen anlässlich seiner Delegiertenversammlung vom 15. März 2025 beschlossen und damit die Grundlage für eine transparente, sichere Verbandsführung sowie den Fortbestand der Fördermittel sichergestellt.

Was bedeutet dies für die Clubs, Center und Regionalverbände?
Ab 2026 sind auch die Mitglieder von Swiss Squash – also Clubs, Center und Regionalverbände– verpflichtet, die branchenstandard-konformen Anforderungen in ihren eigenen Statuten zu verankern.

Diese müssen anlässlich der nächsten Generalversammlung oder eines definierten Gremiums eingeführt werden. Anpassungen erfolgen dabei in Anlehnung an die Statuten von Swiss Squash.


Was muss angepasst werden?

Empfohlenes Vorgehen

  1. E-Learning nutzen: Das kostenlose Swiss Olympic E-Learning «Branchenstandard für Sportvereine – Verständlich, machbar, sinnvoll» erklärt praxisnah die Anforderungen.
  2. Handlungsbedarf identifizieren (je nach Stufe: national, regional, lokal; mit oder ohne Bundesbeiträge).
  3. Umsetzungsplan starten: Zwingende Anpassungen und Empfehlungen bis spätestens 31.12.2025 initialisieren.
  4. Genehmigungsprozess einleiten (GV oder definiertes Organ).

Hilfsmittel und Vorlagen

Bei Fragen oder Unsicherheiten steht euch Michi Müller zur Verfügung.

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