Verbandsmitteilungen

Reglement schweizerische Interclub Meisterschaft (SIM)

In Absprache mit Swiss Olympic hat Markwalder Emmenegger, Rechtsanwälte und Wirtschaftskonsulenten das "Reglement schweizerische Interclub Meisterschaft (SIM)" geprüft. Im Besonderen die Ziff. 3.2 Teilnahmeberechtigte SpielerInnen, die Ziff. 4.6.2 Teilnahmeberechtigte SpielerInnen für Playoffs und die Möglichkeit von Gentlemen's Agreements.

Das Memorandum kann wie folgt zusammen gefasst werden:

Umgehung eigener Regeln

  • Die NLA Clubs werden im SIM tatsächlich implizit aufgerufen die Regeln von Swiss Squash zu umgehen.
  • Ob Swiss Squash die Möglichkeit eines Gentlemen's Agreements (z.B. NLA Damen) wie derzeit offen einräumt oder nur zur Kenntnis nimmt, dass die NLA-Clubs das praktizieren, ist einerlei: In beiden Fällen schafft Swiss Squash durch entsprechende Reglemente die Grundlage für eine objektiv widerrechtliche Regelung.

Personenfreizügigkeit

  • Sogenannte "Ausländerklauseln", mit denen die Anzahl ausländischer Sportler im Clubsport begrenzt wurden und werden, sind nach dem Geiste des PFZA diskriminierend und damit grundsätzlich nicht zulässig.
  • Das Argument, dass restriktive Ausländerklauseln gerichtlich dann nicht anfechtbar seien, weil ihnen zuvor alle Vereinsmitglieder zugestimmt hätten, zieht nicht. Solche Klauseln stellen eine Verletzung von objektiv zwingendem Recht dar und deshalb nichtig sind, soweit sie sich für ausländische Arbeitnehmer als diskriminierend erweisen.

Der Zentralvorstand ist zuständig für alle Geschäfte, deren Behandlung nicht ausdrücklich durch Statuten oder Gesetz der Generalversammlung oder einem anderen Organ von Swiss Squash vorbehalten ist. Er ist insbesondere allein zuständig für die Genehmigung neuer Reglemente und die Genehmigung von Reglementsänderungen (Art. 30 lit. m).

Aus diesem Grund hat der ZV die entsprechenden Kapitel im SIM angepasst, bzw. die Reglungen aus dem Gentlemen's Agreements NLA Damen in das SIM übernommen.

Dies einerseits auch weil ein Teil der NLA Clubs der Herren an der GV2018 mitgeteilt hat, dass sie keine Agreements mehr abschliessen werden. Anderseits damit die Damen so spielen können wie es für sie am Besten ist um wenigsten die noch verbleibenden 4 Teams halten zu können.

Die Abstimmung wurde im Zirkularweg formal korrekt gemäss dem Artikel 28.1. durchgeführt. Alle gewählten ZV-Mitglieder sowie der Präsident haben schriftlich ihre Stimmen abgeben. Alle ZV Mitglieder wie auch der Präsident haben den Änderungen zugestimmt. Ein entsprechendes Protokoll liegt der Geschäftsstelle vor.

Das angepasste Reglement tritt 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern nicht mindestens 10 Squashclubs schriftlich Einsprache erheben. In diesem Falle entscheidet die nächste GV endgültig über die Änderung des bestehenden Reglements.

Änderungsnachweis

Das angepasste Reglement tritt 30 Tage nach Veröffentlichung in Kraft, sofern nicht mindestens 10 Squashclubs schriftlich Einsprache erheben. In diesem Fall entscheidet die nächste GV endgültig über die Änderung des bestehenden Reglements.

Für den ZV
Ernst Roth
Präsident Swiss Squash

Drucken E-Mail

Swiss Squash Geschäftsstelle:
Swiss Squash
Sihltalstrasse 63
8135 Langnau am Albis
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +41 (0)43 377 70 03
Mo - Do 10.00 - 12.00,  Di & Fr 13.30 - 15.30

Copyright © 2019 by Swiss Squash