Verbandsmitteilungen

Massnahmen des Bundes vom 28.10.2020 / Auszahlung von Geldern aus dem Stabilisierungspaket Sport

Am 28.10.2020 / 00:00 haben wir auf unserer Homepage darauf hingewiesen, was nach den Entscheiden des Bundesrates noch erlaubt ist.
https://www.squash.ch/verbandsmitteilungen/der-bund-verstaerkt-massnahmen-gegen-coronavirus

In dieser News haben, bei den Regeln für den Breitensport, darauf hingewiesen, dass das freie Squashspiel nicht erlaubt ist. Erlaubt sind Trainings allein (Solotraining) sowie Spiele und Übungen zu zweit, bei welchen die Abstandsregelung von 1.5 m eingehalten werden kann. Eine entsprechende Auswahl an «corona-fähigen» Spielformen stellt Swiss Squash auf http://www.squashtraining.ch zur Verfügung. Bis auf Weiteres nicht erlaubt sind Spielformen und Übungen mit 3 oder mehr Personen, welche sich zum gleichen Zeitpunkt auf dem Court aufhalten.

Zudem gelten weiterhin die Vorgaben des Schutzkonzept für die Sportart Squash.

Squashcenter, welche Spieler*innen frei spielen lassen, verstossen gegen die Vorgaben des BASPO, welches das Schutzkonzept von Swiss Squash validiert und freigegeben hat.
Sollte dies jemand zur Anzeige bringen, muss das Squashcenter mit rechtlichen Massnahmen rechnen.

Swiss Squash wird keine Gelder aus dem Stabilisierungspaket Sport an Squashcenter auszahlen, welche das Schutzkonzept für die Sportart Squash nicht einhalten.

Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter

 

Drucken