Verbandsmitteilungen

Regeländerung im Turnier- und Wettkampfreglement inklusive Ranglistenreglement

Die Wettkampf Kommission (WKK) schlägt folgende Ergänzung im Kapitel 8.1 im Turnier- und Wettkampfreglement inklusive Ranglistenreglement vor:

Bisher:
8.1 Turniere nationaler Einzeltitel SEM / JSM / SSM
Teilnahmeberechtigt an der SEM (A-Tableau) sind Schweizerbürger*innen, Liechtensteiner*innen sowie Ausländer*innen, die vor Beginn des Turniers fünf Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein hatten («Squash-Schweizer*innen»). In den anderen Kategorien der nationalen Meisterschaften (B, C, C4) sind alle lizenzierten Spieler*innen spielberechtigt. 
An den JSM sind Schweizer-, Liechtensteiner- sowie ausländische Junior*innen, welche am 1. Oktober der laufenden Spielsaison mindestens drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein hatten, spielberechtigt. Des Weiteren müssen für die Spielberechtigung an der JSM in der laufenden Saison mindestens 2 SQUASH !T Teilnahmen oder alternativ eine Wildcard vorgewiesen werden. Eine Wildcard kann insbesondere für Neueinsteigende, nach Verletzungspausen oder für leistungsstarke, international ausgerichtete Mädchen vergeben werden (Anmerkung: Gilt für Jungs nicht, da regelmässig PSA Kategorien angeboten werden). Die Vergabe von Wildcards obliegt der Selektionskommission Junior*innen nach Rücksprache mit der SQUASH !T Organisation. Für die Vergabe muss vor Anmeldeschluss ein begründeter Antrag zuhanden Swiss Squash vorliegen.
Bei der SSM sind Schweizerbürger*innen, Liechtensteiner*innen sowie Ausländer*innen, die vor Beginn des Turniers drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz hatten oder seit fünf Jahren ununterbrochen eine Lizenz gelöst haben, spielberechtigt.

Neu:
8.1 Turniere nationaler Einzeltitel SEM / JSM / SSM

Teilnahmeberechtigt an der SEM (A-Tableau) sind Schweizerbürger*innen, Liechtensteiner*innen sowie Ausländer*innen, die vor Beginn des Turniers fünf Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein hatten («Squash-Schweizer*innen»). In den anderen Kategorien der nationalen Meisterschaften (B, C, C4) sind alle lizenzierten Spieler*innen spielberechtigt. 
An den JSM sind Schweizer-, Liechtensteiner- sowie ausländische Junior*innen, welche am 1. Oktober der laufenden Spielsaison mindestens drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein hatten, spielberechtigt. Des Weiteren müssen für die Spielberechtigung an der JSM in der laufenden Saison mindestens 2 SQUASH !T Teilnahmen oder alternativ eine Wildcard vorgewiesen werden. Eine Wildcard kann insbesondere für Neueinsteigende, nach Verletzungspausen oder für leistungsstarke, international ausgerichtete Mädchen vergeben werden (Anmerkung: Gilt für Jungs nicht, da regelmässig PSA Kategorien angeboten werden). Die Vergabe von Wildcards obliegt der Selektionskommission Junior*innen nach Rücksprache mit der SQUASH !T Organisation. Für die Vergabe muss vor Anmeldeschluss ein begründeter Antrag zuhanden Swiss Squash vorliegen.
Bei der SSM sind Schweizerbürger*innen, Liechtensteiner*innen sowie Ausländer*innen, die vor Beginn des Turniers drei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Schweiz hatten oder seit fünf Jahren ununterbrochen eine Lizenz gelöst haben, spielberechtigt.

Ergänzung bei Spielberechtigung SEM (A) und JSM: 
Wer für die Schweizer Nationalteams gemäss European Squash Federation (ESF)/World Squash Federation (WSF) spielberechtigt ist, darf ungeachtet des Wohnsitzes und der Staatsbürgerschaft ebenfalls teilnehmen.

Begründung:
Mit dieser Ergänzung passen wir uns an die internationalen Standards gemäss ESF/WSF an. Ansonsten laufen wir Gefahr, dass wir Spieler*innen haben, welche die Schweiz an Europa- und Weltmeisterschaften vertreten, jedoch nicht berechtigt sind, bei der Schweizer Einzelmeisterschaft mitzuspielen.

Gegen das neue Reglement kann innert 30 Tagen (bis am 7.10.23) Einspruch erhoben werden.

Wenn 10 Clubs gegen das neue Reglement Einspruch erheben, entscheidet abschliessend die GV 2024.

Drucken E-Mail

Swiss Squash Geschäftsstelle:
Swiss Squash
Sihltalstrasse 63
8135 Langnau am Albis
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +41 (0)43 377 70 03
Mo - Do 10.00 - 12.00,  Di & Fr 13.30 - 15.30

Copyright © 2019 by Swiss Squash