Verbandsmitteilungen

COVID-19: Verstärkte Massnahmen und deren Auswirkung auf die Sportart Squash

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2020 seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus verstärkt.

Die Massnahmen gelten ab morgen Samstag, 12. Dezember 2020, und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

Was ändert sich für die Sportart Squash?

Kleingruppentrainings sind (pro Court) nur noch in Gruppen bis höchstens 5 Personen, davon maximal 2 Personen in 1 Court, erlaubt. Zudem ist die Staffelung der Trainingsteilnehmenden sicherzustellen. Damit die Rückverfolgung der Teilnehmenden gewährleistet ist, ist weiterhin die schriftliche Protokollierung der Teilnehmenden eine Grundvoraussetzung, dass das Training durchgeführt werden kann. Die Trainer werden angewiesen, die Gruppen ausserhalb des Courts, mit einem Mindestabstand von 1.5m, zu coachen.

Was bleibt für die Sportart Squash gleich?

Bis auf die Änderungen für die Kleingruppentrainings, gelten für die Sportart Squash, weiterhin die per "Update Coronavirus - 29. Oktober 2020" publizierten Regelungen:

https://squash.ch/verbandsmitteilungen/der-bund-verstaerkt-massnahmen-gegen-coronavirus

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Für den ZV
Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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