Verbandsmitteilungen

COVID-19: Medienkonferenz des Bundesrates vom 24.02.2021 und deren Auswirkung auf die Sportart Squash

Der Bundesrat will schrittweise raus aus dem Lockdown. Die neuen Massnahmen gelten ab dem 01. März 2021.

Was ändert sich?

Was bleibt gleich?

Folgende Personengruppen können, weiterhin trainieren:

Was bleibt weiterhin nicht erlaubt?

Wir hoffen, dass diese Einschränkungen maximal nur bis Ende März 2021 gelten.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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