Verbandsmitteilungen

COVID-19: Medienkonferenz des Bundesrates vom 18.12.2020 deren Auswirkung auf die Sportart Squash

Der Bundesrat hat per 18.12.2020 entschieden, dass Sportbetriebe grundsätzlich ab dem 22. Dezember 2020 schliessen müssen.

Die Massnahme ist befristet bis und mit  22. Januar 2021.

Ausnahmen für Vorbild-Kantone.

Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Massgebend sind hier insbesondere eine Reproduktionszahl, die unter 1, sowie eine 7-Tages-Inzidenz, die unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen muss.

Bis eine offizielle Auflistung der Kantone mit Ausnahmeregelungen vorliegt, konsultiert ihr bitte die Webseiten eures Kantons, um zu prüfen, ob in eurem Kanton die Sportbetriebe weiter offen bleiben dürfen.

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Für den ZV
Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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