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COVID-19: Bundesrat beschliesst weitgehende Lockerungen per 6. Juni

Ab dem 6. Juni 2020 werden die Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus weitgehend gelockert. Dies hat der Bundesrat aufgrund der positiven epidemiologischen Entwicklung an seiner Sitzung vom 27. Mai 2020 beschlossen.
Ab dem 06. Juni 2020 gilt für die Sportart Squash folgendes:

  • Der Spielbetrieb ist wieder ohne Einschränkung erlaubt
  • Der Trainingsbetrieb ist ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt
  • Sportveranstaltungen & Wettkämpfe mit bis zu 300 Personen sind erlaubt

Die Hygiene- und Abstandsregeln gelten grundsätzlich weiterhin und die Nachverfolgung der Kontakte sollte möglich sein.
Aus diesem Grund empfiehlt Swiss Squash, dass Center bei Buchungen von Courts, die Namen und Telefonnummer der Spieler*innen aufnehmen. Clubs empfehlen wir, dass sie eine Liste der Teilnehmenden an Vereinsaktivitäten führen.
Anmerkung
Anlässlich einer Telefonkonferenz am Freitag, 29. Mai 2020 werden die Sportverbände von BASPO und Swiss Olympic im Detail über die Lockerungen informiert.
Für Fragen stehe ich, in meiner Funktion als Covid-19-Beauftragter von Swiss Squash, gerne zur Verfügung.
Für den ZV
Ernst Roth
Covid-19-Beauftragter
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