Gemeinsam für sauberen Sport
Swiss Squash bekennt sich vorbehaltlos zu dopingfreiem Sport, unterstützt die Dopingprävention und pflegt eine aktive Zusammenarbeit mit der Stiftung Antidoping Schweiz. Eine konsequente Einhaltung der Anti-Doping-Regeln schützt die Athletinnen und Athleten, den Verband sowie die ganze Sportart Squash. Die Führung von Swiss Squash legt Wert darauf, dass Athleten/innen, Trainer/innen, Teamchefs und medizinische Betreuungspersonen die Regeln kennen und sich für sauberen Squash Sport einsetzen.
Was versteht man unter «Doping»?
Nicht nur verbotene Substanzen im Körper, sondern z.B. auch deren Besitz, die Verweigerung einer Kontrolle oder Meldepflichtverstösse sind gemäss Doping-Statut von Swiss Olympic verboten.
Mehr zu den elf konkreten Tatbeständen
Athleten/innen tragen die Verantwortung!
Die sogenannte Strict Liability ist die Grundlage der Dopingprävention. Sie besagt, dass Sportler/innen alleine dafür verantwortlich sind, dass keine verbotenen Substanzen in ihren Körper gelangen bzw. keine verbotenen Methoden angewendet werden.
Mehr zu den Rechten und Pflichten
Medikamente immer überprüfen!
Bevor Athleten/innen Medikamente einnehmen, müssen sie immer
überprüfen, ob keine verbotenen Substanzen enthalten sind.
Die Medikamentenabfrage Global DRO gibt auf einfache Weise darüber
Auskunft – via www.antidoping.ch oder als Mobile App.
Jetzt downloaden:
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Dopingrisiko Supplemente
Supplemente und Nahrungsergänzungsmittel können mit verbotenen Substanzen verunreinigt sein. Sie bergen daher das Risiko eines unbeabsichtigten Dopingverstosses. Um dieses Risiko zu reduzieren, ist bei der Auswahl der Produkte grosse Vorsicht geboten.
Mehr Informationen zum Dopingrisiko von Supplementen
Dopingkontrollen – so läuft’s!
Dopingkontrollen können jederzeit und überall erfolgen. Es ist die Pflicht der Athleten/innen, dem Kontrollaufgebot sowie den Anweisungen des Kontrollpersonals zu folgen.
Details zum Ablauf einer Dopingkontrolle
E-Learning – Die Regeln genau verstehen
Je höher das Leistungsniveau, desto genauer müssen Sportler/innen und ihre Betreuungspersonen die Anti-Doping-Bestimmungen kennen.
Die e-Learning-Programme von Antidoping Schweiz – für Athleten/innen, Trainer, Ärzte und alle, die den sauberen Sport schützen wollen.
Jetzt absolvieren und Anti-Doping-Zertifikat erlangen!
Wichtige Tipps in der aktuellen Broschüre
Die wichtigsten Informationen und praktische Tipps rund um das Thema Anti-Doping in der Broschüre «Gemeinsam für sauberen Sport» – für Athleten/innen, Coaches und Eltern.
Verdacht melden!
Hinweise auf mögliche Dopingvergehen mögen klein scheinen, können aber für die Ermittlungsarbeit von grosser Bedeutung sein. Ihre Mitteilung könnte uns entscheidend helfen, den sauberen Sport zu schützen. Anonym oder nicht, Informationen werden in jedem Fall vertraulich behandelt.
Verdacht melden, um den sauberen Sport zu schützen
Auf dem Laufenden bleiben
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Webseite von cool and clean
World Squash Anti-Doping code position statement
WADA's Anti-Doping eLearning Platform (ADeL)
Mit dem Lösen der Swiss Squash Lizenz untersteht jede/r Athlet*in direkt dem internationalen Doping Statut und den Bestimmungen von Swiss Olympic und somit Antidoping Schweiz. Athleten/innen des Nationalkaders müssen die Unterstellungserklärung ausfüllen, für alle anderen Lizenzierten entfällt dieser adminstrative Schritt seit Januar 2010.
Unterstellungserklärung Doping für Kaderspieler*innen DEUTSCH / FRANZÖSICH / ITALIENISCH / ENGLISCH
Wir empfehlen allen Squashern, die ärztlichen oder pharmazeutischen Fachpersonen über die wettkampfmässige Ausführung des Sportes zu informieren und vor der Einnahme von Arzneimitteln die Medikamentenabfrage auf der Webpage von Antidoping Schweiz zu kontaktieren.
Swiss Squash hat keinen sogenannten registrierten Kontroll-Pool. Dies bedeutet, dass Squashspieler ärztlich verordnete Medikamente nicht vorgängig bei Antidoping Schweiz registrieren müssen. Im Falle einer Doping Kontrolle müssen die betroffenen Athleten angeben, welche Medikamente sie allenfalls eingenommen haben. Weitere Abklärungen erfolgen dann nach erfolgter Kontrolle.